Psychologische Stellungnahme ohne Anhörung

  • Hallo ihr Lieben :winken: ,


    Mein Freund hat eine Frage und mich damit beauftragt, sie hier zu stellen.


    Die JVA wollte, dass die Anstaltspsychologin eine psych. Stellungnahme im Bezug auf meinen Freund schreibt. Die Psychologin hat sich 2x angekündigt und ist zweimal nicht gekommen.

    Auf Nachfrage ob sie denn noch käme, wurde ihm gesagt, dass die Stellungnahme jetzt vorliegen würde. Merkwürdig- mit ihm hat kein Mensch gesprochen und generell hat er die Psychologin während seiner knapp 4,5 Jahren max. 4x gesehen. Abgesehen davon, dass sowieso eine Antipathie beidseits vorlag.


    Mein Freund hat nachgefragt auf welcher Basis die Stellungnahme geschrieben worden ist, da sie nicht miteinander gesprochen hätten. Sehen durfte er die Stellungnahme auch nicht. Die Abteilungsleiterin war sehr verwundert darüber, dass diese ohne Gespräche mit ihm geschrieben angefertigt worden ist. Meinte, sie würde sich nochmal erkundigen, ob es rechtens überhaupt korrekt wäre.


    Wie ihr wisst, dauert das Erkundigen und eine Rückmeldung manchmal sehr lange.

    Zumindest in der JVA - hier in der Regel nicht :).


    Kann mir jemand diese Frage beantworten?

    Ist es rechtens? Kann er dagegen vorgehen?



    Ansonsten kurz am Rande:

    12.4 wird Mein Fteund entlassen. Nach doch mehr Problem und Trouble bzgl. der Kostenträger für die Therapie als gedacht, kam gestern der richtigerliche Beschluss.

    12.4 kann uch ihn um 8.00 abholen.

    Kann mich mal jemand kneifen? :)

    Wir müssen zwar gegen 11.00 bei der Therapieeinrichtung sein, aber auf diesen Moment warte ich seit 4,5 Jahren.




    Liebe Grüsse,


    Frau Fu :winken:

  • Mal der Reihe nach;

    Meine Stellungnahme des Psychologen wurde auch ohne mich anzuhören von ihm geschrieben. Das passiert sogar sehr häufig das sie nach Aktenlage eine Stellungnahme schreiben.

    Meine schon fest versprochene Verlegung in den Offenen Vollzug wurde plötzlich nicht genehmigt. Mein damaliger ADL sagte mir, das der Psychologe sich gegen eine Verlegung ausgesprochen hat. Bei einem persönlichen Gespräch mit dem Psychologen stellte sich dann heraus das er sich mit meiner Haftzeitlänge vertan hat. Das habe ich aber im Forum schon einmal ausführlich geschrieben.


    Ist es rechtens? Kann er dagegen vorgehen?

    Leider ja, dagegen vorgehen kann man, halte ich jedoch für aussichtslos, da man das alles ja auch beweisen muss. Dazu kommt noch die Länge eines solchen Verfahrens.

    Wenn er eh am 12.04 in Therapie geht, wäre so ein Verfahren kontraproduktiv. So lange die Stellungnahme keine negative Auswirkungen auf die Therapie oder sonstigen Vollzug hat, würde ich da kein Fass aufmachen.

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