Verhandlungen am Bundesverfassungsgericht

  • Mündliche Verhandlungen am Bundesverfassungsgericht


    Laut der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.03.2022 finden am 27. und 28.04.2022 in Karlsruhe zwei mündliche Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht zur Gefangenenvergütung statt. Es geht um insgesamt drei Verfassungsbeschwerden zu den Themen: Resozialisierung, Gefangenenarbeit und Gefangenenvergütung. Offensichtlich tut sich hier was.

  • Das hoffe ich auch. Ich sehe es ein das Gefangene ihren Beitrag zu den Haftkosten zahlen muessen, wie jeder andere Draussen fuer Wohnung und Essen Geld ausgibt. Man kann ja jemanden zumindestens den gesetzlichen Mindeslohn zahlen, von dem dann wieder fast alles Abezogen wird. Der Vorteil waehre neben der Ehrlichkeit des Verfahren, das der Gefangene die Moeglichkeit hat eine Rente aufzubauen. Die Arbeit in einer JVA darf nicht als Strafe angesehen werden sondern als Resozialisationsmasnahme. Es kann auch nicht angehen das die Produkte die Gefangene herstellen teilweise voellig unterm Wert auf dem freien Markt angeboten werden. Der Wert eine Arbeitskraft in der JVA unterscheidet sich meiner Meinung nach nicht mit dem Wert einer Arbeitskraft ausserhalb der JVA, unter der Vorraussetzung das das gleiche geleistet wird.

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