Änderung des bayr. StVollzG. bzgl. Telefonaten

  • Es tut sich was!


    Ende Februar gab es im Rechtsausschuss des bayerischen Landtags eine Sitzung zu diesem Thema.


    Unter dem link https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/sitzungen/

    und Stitzungsdatum 24.2. findet man diesenTagesordnungspunkt. Dort sind der Gesetzentwurf und das Protokoll einer früheren Debatte zu diesem Thema verlinkt. Das PDF kann ich nicht anhängen, zu groß...


    Natürlich wird, wen wunderts, die Entscheidungsgewalt auf die Anstalten geschoben. Aber das restriktive "nur im Notfall" soll gestrichen werden.


    Bin gespannt wann das Protokoll vom 24. dann online sein wird...

    Von der Gesetzesänderung will ich gar nicht erst reden.


    Aus Sicht der Inhaftierten und Anghörigen wäre wahrscheinlich "mehr" nötig und möglich, aber: ein erster Schritt ist getan.


    Tagesordnung 24.2.2022.pdf




    LG

    Kadima

    Den Grad der Zivilisation einer Gesellschaft kann man am Zustand ihrer Gefangenen ablesen. Dostojewski

  • Schön und Gut wenn sich auf dem Papier etwas tut , das war es dann aber auch schon.


    Bei uns braucht es für alles einen Beamten der einen erst Anruft mit der Bitte um Rückruf.

    Aufgrund Personalmangel ist seit 2 Wochen kein Skype ( Ersatz für Besuch) . Telefonate (ebenfalls Besuch Ersatz) nicht für jeden, muss man Glück haben wenn man mit dran kommt weil sie es zeitlich mal reinkriegen ein paar anrufen zu lassen . So lange man extra jemanden braucht um anzurufen und keine Telefone auf die Gänge kommen sehe ich da keine Änderung.

    Und wenn man das nur im Notfall streicht wird es gegen ein " sehr wichtig " ersetzt.

    Das ist wieder recht dehnbar , für wen nun was sehr wichtig ist .

  • Dieses Thema enthält 2 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!