Sofortige Beschwerde

  • Hallo

    Nachdem der 2/3 antrag abgelehnt wurde, möchte er gerne sofortige Beschwerde einlegen. Kann man das selbst machen oder muss das mit einem Anwalt gemacht werden?

    Wenn man es selbst machen kann, wie formuliert man das?

    Vielen dank schonmal im voraus

    • Hilfreichste Antwort

    Hallo Janine,

    man kann das auch selbst machen.

    An das

    Landgericht

    Strafvollstreckungskammer

    xy Stadt


    In dem Vollstreckungsverfahren

    gegen XY

    Aktenzeichen

    lege ich gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer xy Stadt vom - Datum der Entscheidung eingeben -

    sofortige Beschwerde ein


    Begründung

    Hier kann er dann seine Gründe für die sofortige Beschwerde vortragen, wobei er insbesondere auf die ablehnenden Gründe des Gerichts eingehen sollte.


    Wichtig ist, dass die Beschwerde fristgerecht bei Gericht eingeht. Die Frist beträgt nach § 311 Abs 2 StPO nur eine Woche. Diese Frist muss er unbedingt einhalten. Unterlagen oder ergänzende Begründungen kann er später noch nachreichen, aber die Frist für die Einlegung darf er nicht versäumen. LG Lasker

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