Aussetzung der Reststrafe

  • Hallo ihr lieben :)

    Mein Partner hat letzte Woche einen Brief bekommen das seine Angelegenheiten nun in München und nicht mehr in Augsburg liegen. Und gestern kam folgender Brief. Ich kürze ab..

    Ladung zur Anhörung .

    Gem. Paragraph 462a,454StPo zur Frage der Aussetzung der Reststrafe (n) hinsichtlich der derzeit verbüßten Freiheitsstrafe (n) bestimmt auf Freitag den 24.2.23 um 10 Uhr.

    Was bedeutet das ? Er hat keinen Antrag auf iwas gestellt. Passiert das automatisch? :/


    LG Mona

  • Ich denke mal, daß es hier nur um die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer geht und ggf. um eine Aussetzung der Freiheitsstrafe.

    Wenn Anstalten überbelegt sind, kann die Kammer auch ohne Antragsstellung eine Anhörung zur Aussetzung der Freiheitsstrafe anberaumen.

    Bei der kurzen Strafhaft Deines Partners ist das nichts ungewöhnliches, aber er muss mit einer Strafaussetzung einverstanden sein.

    Ich denke hier kann Dir Lasker genaueres schreiben, er kennt sich mit der Strafprozeßordnung viel besser aus.

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