Keine Chance auf Lockerungen?

  • Hallo Zusammen,


    mein Lebensgefährte sitzt nun seit 6 Wochen in Strafhaft. Bald soll die erste Vollzugsplankonferenz sein. Vor ein paar Tagen war die Sozialarbeiterin da und hat im gesagt, das er Aufgrund von zwei Suizidversuchen vor 7 Jahren nicht für den OV geeignet wäre. Ich verstehe das nicht so wirklich. Wir haben eine gemeinsame Wohnung, er hat ein gutes soziales Umfeld und er hat lange Therapie gehabt damals und es gibt keine Anhaltspunkte für Suizidgedanken. Auf die Frage ab wann Lockerungen möglich seien, hat sie nur geantwortet, das es sowas nur im OV gäbe und das wäre frühestens in einem Jahr möglich. Wie sind sehr getroffen von diesen Aussagen, da und die Anwältin nach dem Prozess gesagt hat, das wir uns keine Sorgen machen müssten, denn es gäbe sehr schnell Vollzugslockerungen und der OV sollte auch kein Problem sein.


    Können wir irgendwas tun? Werden irgendwann auch die Angehörigen, sprich ich als Lebensgefährtin befragt?

    Vielleicht sind das doofe Fragen, aber vielleicht können wir ja doch irgendwas tun. Mein Partner hat große Angst den Leuten da mit Fragen auf die Eier zu gehen, wie er sagt. Aber Fragen was er tun kann, müssten doch wohl erlaubt sein oder?


    Vielleicht hat ja jemand einen Tipp von Euch.

    Liebe Grüße

    Manu

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  • Hey!


    Lockerungen sind auch aus dem GV möglich, ist sogar vorbereitend auf die Entlassung gewollt, glaube ich. Mein Mann ist noch weit weg vom offenen Vollzug und hat schon erste Lockerungen in Form von begleiteten Ausgängen mit Fesselung. Man muss natürlich darauf zuarbeiten. Fünf Wochen sind dafür auch noch zu früh, um etwas sagen oder machen zu können. Wartet erstmal die erste VPK ab und dann geht es weiter.

    Ach so, "ihr" könnt da nichts machen, das ist seine Aufgabe und Fragen zu beantworten die derer, die in der Anstalt arbeiten.


    Ich kann Dir sagen, dass Du keine große Rolle spielen wirst, Du wirst bei nichts gefragt und mit einbezogen, weil Du nicht seine Mama und er nicht mehr unter 18 ist. Es ist schön und zu unterstützen, dass Du an seiner Seite bist, mehr aber auch nicht. Er muss sich der Tat, der Strafe und den daraus folgenden Konsequenzen stellen. Du musst auch draußen ohne ihn zurechtkommen, wer hilft Dir? Du musst dich überwiegend um alles allein kümmern, da drin hingegen ist für ihn gesorgt.


    Die Zeit wird nicht stehen bleiben und für Euch arbeiten. Ich empfehle halt wirklich, dass ER sich kümmert, denn die Anstalt möchte sehen, dass er gewillt ist, an sich zu arbeiten, nicht ihr an Euch. Was ihr aus Euch macht, ist eure Angelegenheit. Er ist in der Bringpflicht.

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