Rechtsanwalt bei ⅔ ?

  • Hallo,

    ja ich war schon lange nicht mehr hier. Jetzt habe ich aber doch eine Frage und hoffe es kann mir jemand helfen. Mein Mann wurde letztes Jahr im Sommer endlich von Hagen nach Gelsenkirchen verlegt. Wobei mein Mann auch jetzt noch nicht richtig in Gelsenkirchen klar kommt. Aber gut für Feb. steht die 2/3 an. Die Beurteilungen wurden auch soweit geschrieben, bis auf die von der Arbeit. Mein Mann hat auch eine Stellungnahme gemacht, die Stellungnahmen von allen hat er zur Ansicht erhalten manches ist sehr lachhaft wohl geschrieben und zwei Beamte die sich zeit nahmen haben ihm auch Tipps gegeben was er bemängeln sollte bzw. richtig darstellen. Das Problem liegt wohl darin das mein Mann Anfang des Jahres einen Antrag auf offenen Vollzug gestellt hat, aber die sich mit allem zeit gelassen haben und im August erst mit den Stellungnahmen anfingen. Somit hat sich das jetzt überschnitten und sind wohl etwas stinkig das Sie sich die Arbeit umsonst gemacht haben, den Antrag auf offenen Vollzug hat mein Mann pausiert. ( Sollte er eigentlich zurückziehen, was er nicht getan hat).

    Jedenfalls haben ihm die beiden Beamten dringend dazu geraten am besten einen Anwalt mit zur Anhörung zunehmen. Ich weis das dies eigentlich nicht notwendig ist, aber er macht sich deswegen arge Gedanken.

    Meine Frage ist jetzt kann man einen Anwalt beauftragen? Denn er müsste ja auch einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe stellen, und nach welchem Fachgebiet müsste man da schauen?

    Den Anwalt den er beim Strafprozess hatte verwies mich auf eine Kollegin in Dortmund. Die möchte erstmal 500€ auf dem Tisch haben und dann wird Sie nach stunde bezahlt was ich mir nicht leisten kann.

  • Hallo,


    bei einer solchen Anhörung geht es vordergründig darum, den Inhaftierten kennenzulernen, ihn und seinen Haftverlauf zu beurteilen, ihm die Gelegenheit zu geben sich zu erklären, warum man ihn früher rauslassen sollte.


    Inwieweit da ein Anwalt sinnvoll ist, müsst ihr selbst entscheiden. Letztlich will der Richter kein Rechtsgeprappel hören. Sondern vom Inhaftierten folgende Punkte ge/erklärt wissen


    • Vorleben und Charakter des Verurteilten,
    • Umstände der Tat,
    • Risiko einer Rückfälligkeit,
    • Verhalten des Verurteilten in der Haft,
    • zu erwartende Lebensumstände nach Haftentlassung.

    Eine Anhörung gibt es auch immer nur dann, wenn eine der beurteilenden Parteien(JVA, STA) einer vorzeitigen Entlassung widerspricht.

    Theoretisch ist es sicher möglich Prozesskostenhilfe zu bekommen. Praktisch ist es das sicher nicht so einfach zu realisieren. Ebenso muss man auch einen Anwalt finden der damit arbeiten möchte. Der Anwalt muss mit dem Gebiet Strafprozzessrecht vertraut sein.


    LG Kaja

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