Widerruf der Bewährung

  • Hallo ihr Lieben!

    Mein Partner sitzt nun ja schon seit 29.09.23 in der JVA Garmisch, soweit läuft es sehr gut. Nächsten Monat werden wir vermutlich Ausgang haben, er hat eine eigene Zelle im Freigängerhaus und ist Hausarbeiter und somit auch nicht mal mehr in der eigenen Zelle eingeschlossen. Es läuft also dem Umständen entsprechend wirklich gut. Heute kam Post, unseren Anwalt erreich ich erst wieder Montags. Nun meine Frage, dies ist der Bewährungswiderruf, verstehe ich ihn richtig das 13 Tage an die aktuelle Strafe angehangen wird? Wenn ja wäre 13 nun wirklich unsere Glückszahl. Vielen Liebe Dank für die Hilfe, euch allen ein schönes Wochenende!

  • Hallo, von der Strafe werden 13 Tage abgezogen. Die wurden durch Geldleistungen erbracht. Den Rest der Strafe wird er absitzen müssen.


    Er hat jedoch noch Gelegenheit sich zu äußern. Noch ist die Bewährung nicht widerrufen.


    LG Kaja

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