Beiträge von Kadima

    Hallo Stefanie,


    deine derzeitige Lage kann ich gut nachempfinden. Fühl dich gedrückt.


    Bei BTM Delikten ist es meist nicht möglich private Kleidung zu tragen. Wurde jedenfalls in München so gehalten.


    Telefonate und Bayern ist ein leider immer noch gruseliges Thema. Auch wenn Corona hier tatsächlich einen kleinen positiven Effekt ausgelöst hat.

    Bislang war Telefonieren nur in Notsituation gestattet und private Telefonate aus der U-Haft waren in unserem Fall z.B. überhaupt nicht möglich. Selbst der Antwalt hatte fast keinen telefonischen Kontakt zu dieser Zeit!


    ich fürchte, auch wenn man den Passus "nur in Notfällen" aus dem Gesetzestext gestrichen hat, ist es immer noch an der JVA zu entscheiden "ob, wer und wann". Zudem bin ich mir nicht sicher, ob in U-Haft nicht auch die Staatsanwaltschaft ihr ok geben muss...



    VG

    Kadima

    Hallo zusammen,


    mich hat das Thema ja jahrelang beschäftigt und so wirklich an "Telefonieren in Bayern" habe ich nicht geglaubt...


    allerdings - auf eine Anfrage der Grünen (T. Schuberl ) an den bayr. Landtag vom Oktober 2022, gab es - ich zitiere - am 9.6. folgende Antwort


    "2.1 Ist geplant, in bayerischen JVA ein Haftraummediensystem einzuführen, über das die kontrollierte Nutzung von E-Mails, Internet, Videos und Musik sowie die Nutzung von Haftraumtelefonie möglich
    ist, wie es die JVA Tegel plant, oder digitale Infoterminals für Gefangene auf den Fluren, wie sie in der JVA Bautzen vorhanden sind?


    Derzeit sind die Hafträume in der JVA Eichstätt – Einrichtung für Abschiebungshaft,
    der JVA Erding – Einrichtung für Abschiebungshaft sowie der Einrichtung für Abschiebungshaft bei der JVA Hof mit Haftraummediensystemen ausgestattet, die für
    Telefonate und für den Fernsehempfang genutzt werden. Eine Ausstattung weiterer bayerischer Justizvollzugseinrichtungen mit Haftraummediensystemen ist aktuell
    nicht geplant. Ebenso wenig ist derzeit eine Ausstattung mit digitalen Infoterminals
    für Gefangene geplant. Vielmehr ist der Fokus darauf gerichtet, die Hafträume der
    bayerischen JVA mit Telefonen auszustatten sowie in sämtlichen bayerischen JVA
    die Möglichkeit der Videotelefonie zu eröffnen bzw. zu verstetigen."


    liest sich doch ganz gut - das es dauern wird ist zwar nervig, aber es scheint wirklich Bewegung in die Angelegenheit zu kommen!


    Die gesamte Anfrage samt Antworten ist als "Drucksache" 18/28372 im Netz.

    Auch die anderen Fragen/Antworten zum Thema "Haft in Bayern" sind lesenswert.



    LG

    Kadima

    Der Sozialarbeiter meinte sobald sie die Erlaubnis von der Staatsanwaltschaft bekommen werde ich intern überprüft und dann bekomme ich die Erlaubnis von der JVA..

    6-8 Wochen bis dahin ist er wahrscheinlich wieder raus

    schon erstaunlich wie unterschiedlich sogar U-Haft Regularien in den einzelnen BL sind.


    Meine Dauererlaubnis hatte ich nach etwas mehr als einer Woche und konnte sofort ( wenn ich denn gewollt hätte....) zum Besuch nach Stadelheim. Eine Sicherheitsüberprüfung seitens der JVA war kein Thema. Schliesslich hat die STA zugestimmt und während der U-Haft den Hut auf. So die Aussage seitens der JVA.


    Nachdem das Urteil rechtsgültig war, nach über einem Jahr U-Haft, wurde allerdings ( nach ca 30 ereignislosen Besuchen....) eine Überprüfung angefordert.

    Verstanden habe ich das damals nicht, war allerdings dann auch nicht mehr relevant, da mein Partner verlegt wurde. Das dann eine Überprüfung seitens der JVA zwingend erforderlich sein würde, war klar. Aber - Überraschung - auch hier: der 1. Besuch war ohne Prüfung direkt nach dem Umzug möglich.


    Die für weitere Besuche notwendige Prüfung seitens JVA-Polizei hat dann gute 6 Wochen gedauert. Knapp 1 Woche von Polizei zur Abteilung, aber von dort die 300m zur "Pforte/Besuchsanmeldung" das hat sich gezogen.



    VG

    Kadima

    da passt doch das heutige "Urteil" gegen EX-Audi Chef Stadler perfekt ins Bild!

    Bewährung und 1,1 Mio Euro Geldstrafe.


    Mein Partner, im Grunde ja auch ein Wirtschaftskrimineller, hat gerade Schnapp-Atmung.

    Ok, man soll und darf Urteile nicht vergleichen - Hr Stadler hat ( wenn ich vor lauter Nullen hier richtig rechne ) einen 1000 x größeren Schaden angerichtet. Das da das Urteil milder ausfällt ist ja ganz klar....



    VG

    Kadima

    Und nun?

    Nach mehreren Jahren, die Klagen datieren aus 2016 glaube ich, haben die "verurteilten" Länder weitere zwei Jahre Zeit nichts zu tun.

    Bayern hat wohl schon verlauten lassen "da gibt es keinen Handlungsspielraum" - unfassbar....


    Mein Partner erzählt aus Kaisheim, dass die Arbeiter in z.B. der KFZ Werkstatt ganz "normal" gearbeitet haben. Da wurde sehr auf Qualität und Effizienz geachtet.

    Der Kunde hat an den Rechnungen später kaum merken können, dass da für 2,20/std gearbeitet wurde. Und am Ergebnis schon gar nicht.


    Das gilt auch für die anstaltseigenen Betriebe, Wäscherei, Küche + Co. Ohne Leistung war der Job schnell Geschichte.


    Schon krass, einerseits gibt es die Pflicht zu Arbeiten, andererseits wird es nicht als "Arbeit" gewertet, da "Resozialisierung". Was denn nun?

    Darf es dann eigentlich Arbeitspflicht heißen?



    Ich fürchte man wird schnell einen Weg finden ein erzwungenes "Mehr" an anderer Stelle wieder in Abzug zu bringen.

    Letzten Endes wäre es eh besser, man würde die geleistete Arbeitszeit in die RV einfliessen lassen - aber da passiert auch nichts. Wann wurde dies noch gleich beschlossen? Es fehlt ja nur noch ein "besonderes Bundesgesetz"...

    1976.... Dann ist ja noch Zeit....



    LG

    Kadima

    JVA noch länger brauchen als sonst und dann noch mit der grenzwertigen Aussage "ordentlicher schreiben" quasi legitimiert auf der Seite liegen gelassen werden.

    Hallo Irish,


    wurde bei uns ähnlich kommentiert "....sie schreiben einfach zu oft und zu viel..." Da hilft nur ruhig bleiben , zumal es i.d.R. gar nicht an der JVA lag sondern an der besonders akribisch arbeitenden STA...

    Gefühlt waren diese langen Postlaufzeiten tatsächlich mit das nervigste an der U-Haft.

    Normal hat eigentlich jeder Brief, jede Postkarte! ( von wegen Länge...) im Schnitt 3 Wochen bis zum Empfänger benötigt. Kam etwas schneller war das ein Fest, oft genug waren Briefe aber auch mal 5 Wochen und länger unterwegs.


    Dann gibt es wohl JVA die auch am Wochenende Post ausgeben, die die mein Partner "erleben" durfte, haben dies nicht getan. Kam am Freitag vormittag ein Brief von der STA, lag der da bis Montag, oder Dienstag, da man seitens der JVA ja auch noch einmal "draufschauen" wollte. Die Sinnhaftigkeit, nach der Lesung bei der STA ( und gerne auch dem kopieren....), nochmals seitens der Anstalt den Brief zu lesen ist mir bis heute nicht ganz klar, damals kam es mir jedenfalls vor wie: SCHIKANE...

    Heute sag ich mir: Wollten halt auch wissen mit wem sie es zu tun haben.


    Versuche gelassener mit dieser Situation umzugehen, nicht einfach, aber gesünder für alle Beteiligten.

    Ich habe mir jede Menge Beulen beim "Rennen gegen Wände" zugezogen, mit wenig Erfolg und heute weiß ich - diesen Aufwand hätte ich mir sparen können.



    LG

    Kadima

    Und Bayern wieder nicht dabei. Ich verstehe dieses Bundesland nicht. Was gibt es der CSU, einfach immer die Härtesten im Vollzug zu geben?

    War auch immer meine Meinung.... Bis ich mal irgendwo eine nachvollziehbarere Begründung gelesen habe, warum man bei "Weihnachtsamnestien" nicht mitmacht....War für mich ( und meine Nerven ) eine ganz gute Erklärung. Musste ich mich nicht auch noch darüber ärgern


    Man beruft sich damit auf die Gerechtigkeit. Es wird ja auch nicht zu Ostern, Pfingsten, Zuckerfest und Co "amnestiert" und nur weil die Haft um oder kurz nach Feiertagen endet, wäre dies unfair anderen Inhaftierten gegenüber. Man wäre durchaus großzügig bei Ausgang/Urlaub zu den Feiertagen.

    Zumal man bei Endlassungstermin zum Ende des Jahres meist auch, ohne das Wort Amnestie zu verwenden, ein paar Tage "schenkt". Lt meinem Partner sei dies in Kaisheim im letzten Jahr vor Weihnachten mehrfach geschehen. Aber eben nicht als Amnestie deklariert, wahrscheinlich auch um den ganzen Stammtischpolitikern hierzulande keine Angriffsfläche zu bieten.


    Harter Vollzug ist - leider - mehr als Mainstreamtauglich in Bayern.

    ...so lang man selber nicht davon betroffen ist!



    VG

    Kadima



    allen die dieses Jahr wieder davon provitieren: Viel Glück und einfach geniessen!

    Hallo zusammen,


    nach den ersten zwei Monaten in Freiheit, hat sich heute mein "JVA-Info- Radar" wieder aktiviert - ich bin auf eine Meldung gestossen die da sagt, dass ab 2024 in Baden-Württemberg Inhaftierte Zugang u.a. zum Internet (eingeschränkte Seiten ) erhalten sollen.


    Logischerweise ist reflexartig die Frage "Bayern + Telefon" bei mir aufgepoppt und ich habe nach entsprechenden Infos gesucht.

    Der Landtag wollte da im Herbst ja was entscheiden...


    Er hat! Am 12.10. wurde beschlossen, dass man nun auch in Bayern etwas ( starke Betonung auf etwas! ) weniger restriktiv mit dem Telefonieren verfahren wird. Eigentlich schon ab November.


    Allerdings benötigt man noch das Equipment und wenn ich lese, dass die zusätzlichen Beamte zur Überwachung (!!!) erst noch bewilligt und dann eingestellt, ausgebildet werden müssen - meinte man wirklich diesen November? 2022? :cursing:


    Habt ihr schon eine Verbesserung festgestellt? Mein Partner hat noch 2, 3 Kontakte in Kaisheim - aber von denen schreibt bislang niemand von einer Änderung. Auch die "Corona-Wände" bei Besuch sind weiterhin aktuell, heißt es...


    Somit macht es wohl auch Sinn, dass auf der dortigen Homepage weiterhin von "Besuchsersatztelefonaten" die Rede ist.

    Schon traurig.





    VG

    Kadima


    einer der Links zum Thema....

    Landtagsbeschluss: Gefangene in Bayern dürfen öfter telefonieren - idowa
    Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge in Bayern dürfen ab November öfter telefonieren. Alle Fraktionen außer der AfD haben am Mittwochabend im Landtag in…
    www.idowa.de

    Nachtrag...


    Einen Teil seiner Habe ( sowohl aus der Kammer als auch aus dem Haftraum ) hat mir mein Partner bereits per Paket geschickt.

    Gar nicht mal teuer und - nach Antrag - ohne Problem möglich.


    Schau mal ob er vielleicht auch diese Möglichkeit hat. Alles dalassen wird wahrscheinlich nicht gehen...


    VG

    Kadima

    Meinem Haben sie gesagt die sachen wie wasserkocher muss er da lassen, das darf er nicht mit nach hause nehmen. was irgendwie bisschen unlogisch ist weil er das ja bezahlt hat. aber auskennen tue ich mich damit auch nciht wirklich.

    Seine Persönlichen Sachen und klamotten so darf er mitnehmen. ist vltl aber auch was anderes, weil er im GV sitzt

    Wie Wasserkocher darf er nicht mitnehmen?

    Meiner hat noch den "Stadelheimer" in der Habe. Den hatte er während der U Haft gekauft und kann ihn in Kaisheim nicht verwenden, da für diese Anstalt die Wattzahl zu hoch ist.

    Mitnehmen darf er alles was in der Habe ist und was im Haftraum ihm gehört.


    Lebensmittel darf er verschenken, bei z.B. Haartrimmer oder eben Wasserkocher muss eine offizielle Übergabe erfolgen, damit das Gerät dann für den neuen Besitzer eingetragen ist. Bin mir grad nicht sicher, ob da auch eine Kontrolle anstehen würde...


    ---aber wie gesagt, alles was ihm gehört darf auch mit in die Freiheit.


    - und es scheint, jede JVA macht da eigene Regeln. Wieso wundert mich das nicht?



    VG

    Kadima

    ok.. logisch wäre: Fehler vom "Amt", aber wieso hätte er dann mehr Geld für den Ausgang beantragen können, hat aber nix für den Einkauf in der nächsten Woche.... :denken3:



    LG

    Kadima

    Update....

    Fehler vom Amt ist die richtige Antwort. Das Konto war nicht auf "null für den Einkauf", der Beamten-Neuling hat leider einen Sehfehler....

    Mein Held konnte ganz normal eine Bestellung abgeben...


    Schade. Meine Erklärung hat mir irgendwie besser gefallen


    andererseits... zum Thema Urlaub in der nächsten Woche ist bislang noch immer keine Entscheidung gefallen - weder pro noch contra.

    Also könnte es doch sein....

    Jaaaa..... ich trenne mich gerade nur schwer vom Gedanken "baldige Entlassung" - dabei sollte ich es im Grunde besser wissen, was enttäuschte Hoffnung bei mir auslösen kann.

    ( :feuer: :cursing: :evil: :wutkoch: :peitsche: :abkotzen: in genau dieser Reihenfolge )

    LG

    Kadima


    ... und danke fürs Daumendrücken, also falls ihr nix weiter vorhabt: bitte damit weitermachen :blumen: Danke

    Danke für r die ausführliche Antwort, aber die Situation ist anders, glaub ich…

    Das vom Arbeitsentgelt angesparte Ü Geld für die erste Zeit nach der Entlassung ist seit ewig voll, , obwohl es zwischendurch immer mal angeknabbert wurde, zb passender weise für Zahnersatz. Aber wie gesagt, dieses Konto ist voll und darum geht es nicht. es geht hier ja ums Haus Geld, von dem die monatlichen Einkaufe bezahlt werden. Wahrscheinlich werden die einzelnen Konten in jedem Bundesland unterschiedlich bezeichnet.


    Der Hinweis vom Beamten bezog sich ganz klar auf seinen nächsten Einkauf. nur auf den Einkauf. Er durfte ja von diesem Einkaufs-Konto Geld für den Ausgang gestern nehmen, nur darf er davon - obwohl das der eigentliche verwendungszweck ist, in der nächsten Woche nicht einkaufen. Wenn es denn stimmt und der junge Beamte nicht irgendwas durcheinandergebracht hat. Mal schauen, morgen kriegt er ja einen Bestellschein, oder war das Dienstag? Ach egal. Wird sich hoffentlich klären, Ich mache mir wahrscheinlich mal wieder ganz unnötig Stress. In diesem Fall eher: unnötig Hoffnung …. Ich bin diese ganze Knast schei…. Einfach sowas von leid…


    Lg Kadima

    stimmt ist überall anders geregelt. Aber in diesem Fall liegt mir die Aussage "Kein Geld für den nächsten Einkauf" im Magen. Generell gibt es zwei Einkäufe/Monat. Haupteinkauf und ein Nacheinkauf. der Haupteinkauf soll nächste Woche bestellt und dann am 16 geliefert werden. Alles normal soweit, da das Taschengeld für Ausgänge vom Einkaufskonto genommen werden muss ( Urlaube gehen tatsächlich auch aus Ü- oder Eigengeld ) kam halt die "Info" das er für den nächsten Einkauf auf "Null" steht - bei einem Guthaben von mehr als 120,--.... Wie gesagt, das Taschengeld für den Ausgang am Samstag hat er von eben diesem "Einkaufs-geblockten" Konto genommen. Ohne Probleme. Er hätte auch mehr als 20,-- haben können....


    Wenn er keinen Mist gebaut hat, kann er ja logischerweise keine Sperre von Wasauchimmeralles bekommen haben.

    Sollte es so sein, wäre es ja ganz cool, wäre es nicht zu spontan, alla Morgens nichtsahnend aufstehen und dann vom Beamten eine Rolle Müllbeutel in die Hand zu bekommen mit "Jetzt pack ma zusammen, war nett mit Dir, ich bitte um kein Wiedersehen".


    Für alles andere müsste er doch aufgeklärt werden, oder nicht? Wäre nicht sowieso bald ET? Hab mal Profil gestalked, Ende 2022 müssten die 6 Jahre doch um sein, oder?

    Aufklärung gab es keine, im Moment sind relativ viele "Frischlinge" unterwegs - lt meinem Partner war die Aussage "auf Null" dem jungen Kerl schon mehr als peinlich

    Klar hat mein Held nachgebohrt, sitzt ja nach dem seltsamen Gutachten auf heißen Kohlen.... Aber der Beamte ist dann zurückgerudert und meinte, dass wird ihnen Herr X noch genauer erklären. Der hat aber erst am Dienstag wieder Dienst....

    Ärger hat es sicher nicht gegeben, dann wäre doch mal als erstes der Ausgang futsch, denke ich mir jedenfalls.


    und dann der noch schlummernde Urlaubsantrag. Ablehnung und in letzter Zeit auch Genehmigung kommt ratz-fatz - da war die Info: "liegt auf Eis" Warum? Keine Antwort, wie gesagt - Frischlinge....


    Ich hoffe ich habe meinen Helden nicht angesteckt mit der Idee "baldige Entlassung", aber irgendwo ( wahrscheinlich hier :)) habe ich gelesen, das das letzte Wochenende in Haft in der Anstalt verbracht werden muss. Urlaub ist deswegen nicht möglich.


    oh....sehe gerade ich bin seit Jaaaahren mit falscher Haftzeit unterwegs... ET ist Anfang Dezember 2023 - habe wohl bei der Anmeldung im wirren Kopf so einiges durcheinander gebracht. Wir hätten noch gut 15 Monate auf dem Tacho, daher ist die Idee "Entlassung steht an" wahrscheinlich meiner Phantasie geschuldet.

    Leider...


    andererseits: was schreibt die JVA auch in seinen Vollzugsplan: "...u.d. Umständen ist eine vorzeitige Entlassung im 3. Quartal 2022 vorstellbar." Richter und STA hatten ja, positives Gutachten vorausgesetzt, ebenfalls einer Entlassung mit Reststrafe zugestimmt.

    - da soll man nicht auf krumme Gedanken kommen :grazy:


    LG

    Kadima

    Guten Morgen,


    habe mal eine Frage die mich seit dem Ausgang gestern umtreibt.


    Mein Partner war überraschend mies drauf, er hatte vergessen Geld für den Ausgang zu beantragen und nun musste es schnell gehen.

    Hat auch funktioniert...


    Aber in diesem Zusammenhang, er hatte vorsichtshalber nur 20,-- beantragt damit es schnell geht, meinte der Beamte: "Wieso nicht mehr? Sie haben ja in der nächsten Woche eh keinen Einkauf.. Ihr Einkaufskonto ist auf Null." Hä? Einkaufssperre ? Warum? Konnte ( wollte?) der Beamte dann auch nicht weiter ausführen. Mein Partner hat voll durchgearbeitet, das Konto wäre gut gefüllt. Normalerweise...Und mit "Nullstand" gäbe es ja auch kein Geld für den Ausgang, ist für mich irgendwie unlogisch.



    Zusätzlich nagt an meinem Helden, dass der Urlaub übernächstes Wochenende auch noch nicht genehmigt wurde. Das ging alles viel schneller in den letzten Monaten.


    Ich glaube nicht wirklich, dass jemand mit "Einkaufssperre" dann trotzdem Ausgang hat. Zumal ja auch nichts vorgefallen ist, was so eine Sperre zur Folge haben könnte.



    Natürlich haben wir uns dann zusammengerauft und die Zeit genossen, aber - es nagt noch immer...


    Vielleicht wollte er die "nur" 20,-- entschuldigen, warum auch immer, für literweise Kaffee hat es leicht gelangt.

    Oder...meine Idee: er braucht keinen Einkauf mehr, da die Entlassung ansteht - würde, na ja für mich vor allem weil ich es so will, auch erklären, warum die Urlaubszusage auf "Eis" liegt. Absagen gibt es in Kaisheim sofort, mit sowas sind die schnell!



    Bin mal gespannt ob es noch weitere Vermutungen gibt? oder vielleicht sogar eine logische Erklärung.

    Ich träum derweil weiter von einer kurz bevorstehenden Entlassung....


    ok.. logisch wäre: Fehler vom "Amt", aber wieso hätte er dann mehr Geld für den Ausgang beantragen können, hat aber nix für den Einkauf in der nächsten Woche.... :denken3:



    LG

    Kadima

    Hi Naaddi,


    vielleicht ist ja ein Express-Reisepass noch eine Idee.? Kein vorläufiger, der wird nicht akzeptiert , der wäre sogar noch schneller - kann man sogar am Flughafen noch "machen".


    Ein Express Pass dauert maximal 3 Tage, meist ist er innerhalb 48 Stunden fertig. Kostet aber auch über 30 Euro mehr.

    Schau mal hier https://www.reisepass.org/express-reisepass/



    Andererseits finde ich die Idee von Ratatouille ziemlich elegant. Dann "feiert" ihr in deinen Geburtstag rein und der richtige Tag ist nicht "auf ewig" mit dem Besuch im Gefängnis verbunden. Ok... ich bin jetzt auch nicht wirklich romantisch veranlagt.... 8o


    LG

    Kadima

    Ach wenn es O.T. ist, 10 Briefe habe ich jede Woche versendet. Telefonieren durften wir alle 14 Tage 7.min lang, was aber schon 20 Jahre her ist.

    Heutzutage hat die JVA Wittlich Telefone auf jeden Haftraum.....was ich immer noch nicht fassen kann.

    Da liegt man gechillt auf dem Bett seiner Zelle, schaut sich das Trash-Programm in der Goltze an und plötzlich klingelt das Telefon.....und :telefonieren: .

    Davon konnten wir damals nur träumen.

    in manchen Gegenden träumt man noch immer und - so wie es aussieht - trotz vorgesehener Gesetzesänderung auch noch länger. ( Wobei Hauftraumtelefonie für Bayern eh gleichbedeutend mit der Besiedelung des Mars sein dürfte...)


    Der "nur im Notfall" Passus soll durch "Ermessen und Möglichkeiten der JVA" ersetzt werden = de facto wird der Status Quo vielerorts sehr wahrscheinlich erhalten bleiben. :cursing:


    ... da hilft nur reges Schreiben! 10 Briefe haben mein Partner und ich ebenfalls in weniger als zwei Wochen fabriziert. Das hat sich mittlerweile zwar reduziert, aber selbst in "Ausgangs-Urlaubs-Zeiten" schaffen wir immer noch leicht 10 pro Monat - jeder von uns.


    Ach ja.... auch Vielschreiber werden in "unserer" JVA gerne mit "blöd-überforderten" Kommentaren der Beamten bedacht. Noch ein Grund mehr, weiterhin viel zu schreiben! :peitsche:


    LG

    Kadima

    Hallo Ada,


    ich hatte verstanden, dass das mit dem Gutachten schon so entschieden wurde?!

    Also ist das jetzt noch gar nicht sicher?


    Wenn bei der Anhörung entschieden wurde, dass es ein Gutachten braucht, wird der Richter ohne ein solches keine Entscheidung treffen und es wird eines erstellt.

    Klar hätte der Richter auch gegen die Stimmen der JVA und STA entscheiden können, aber das ist wohl ziemlich selten.

    Vor allem wenn die JVA sich negativ äußert sind die meisten Richter gerne doppelt vorsichtig. Gutachten sind momentan anscheinend sehr in Mode...



    Ich verstehe nur zu gut, wie es dir gerade geht - aber sieh es doch so: er hat seine Therapie beendet. Mit Auszeichnung. DAS ist etwas worauf er stolz sein darf und was euch für die Zukunft ein gutes Fundament gibt. Ob das ein Staatsanwalt/Gericht nun "berücksichtigt" kann doch egal sein. Er hat die Therapie d in erster Linie für sich und für euch durchgezogen. Das ist, meine Meinung, mehr wert als diese Monate...


    und wie gesagt, Halbstrafe ist die große Ausnahme. Auch bei kürzerer Straflänge.

    2/3 kommt doch auch bald - und mit Gutachten In der Tasche hat er nochmal bessere Chancen.


    Seit ihr bei dieser Halbstrafen Geschichte eigentlich anwaltlich vertreten?

    Irgendwie mag ich gar nicht glauben, dass man ihn da so blauäugig in die Anhörung geschickt hat.


    sei lieb gedrückt und Kopf hoch!

    LG

    Kadima

    Hallo Ada,


    Menno... was ist denn los bei den Gerichten? Das erinnert mich 100% an das Reststrafengesuch meines Partners.


    Alles positiv von der JVA geschrieben, vorzeitige Entlassung befürwortet und die STA grätscht rein und fordert ( ohne BTMG oder Gewalt Delikt...) ein Gutachten.

    Leider hat der Richter dem zugestimmt und nun warten wir seit mehr als zwei Monaten auf die Gutachterin...

    Einzig positiv - ALLE sind bei entsprechend ausfallendem Gutachten für eine vorzeitige Entlassung.


    Gutachter entscheiden, eigentlich, gar nix. Sie sollen die Gerichte in ihrer Entscheidung unterstützen, helfen.


    Wahrscheinlich hilft es dir nicht wirklich, aber Halbstrafe ist - nicht nur in Bayern - bei Strafen über 2 Jahren eine ganz große Seltenheit.



    LG

    Kadima

    Genauso wie Fluchtgefahr bei EU Ausländern, was ja eigentlich Diskriminierung ist.

    Hallo Tamie,


    Fluchtgefahr ist ein U-Haftgrund. Drohende Haftlänge und auch der Tatvorwurf spielen da ebenfalls eine Rolle.

    Da würde ich nicht gleich an Diskriminierung denken, wenn jemand mit EU-Pass in U-Haft genommen wird und bleibt....


    Mein Partner - nur mit deutschem Pass = U-Haft da Fluchtgefahr.

    Kompagnon, gegen den im gleichen Zusammenhang ermittelt wurde, Deutscher mit sowohl spanischem wie auch argentinischem Pass = keine U-Haft, hat ja eine schwangere Ehefrau . -- beide haben sich drei Tage nach den Haus- und Bürodurchsuchungen nach Südamerika abgesetzt.

    Mein Partner war da schon in U-Haft. Fluchtgefahr, da keine familiäre Bindung - und das obwohl wir damals schon um Jahre länger zusammen waren als die beiden anderen - haben nur in getrennten Wohnungen gelebt und ohne Trauschein.


    Wenn ich es mir so durch den Kopf gehen lasse: Diskriminierung von Lebensgefährt*innen?! :/



    Die Zeit der U-Haft ist einfach Sch.... alles in der Schwebe, gefühlt dauert es ewig. Trotzdem ist die Zeit nicht verloren, wenn es zur Verurteilung kommt wird diese Zeit angerechnet.


    Bleib stark

    LG

    Kadima