Beiträge von Nickysam1

    Guten Abend ich habe heute erfahren das die Staatsanwaltschaft in beschwerde gegangen ist. Und zwar geht es darum win Richter der für mein Mann zuständig ist sie hätten eine videoonferenz da gingves darum das er ein jahr früher auf den 64 geht der Richter war dafür jetzt hatt aber die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt jetzt geht es ans Oberlandesgericht in München. Wie stehen da so die Chance kann es sein das die da anders entscheiden und nicht so wie der Richter bei dieser videoonferenz. Weil es gibt wohl einen paragraph der besagt das man die Therapie auch ein Jahr vorziehen kann. Das Warten macht mich irre. :(

    Mein Mann sagt das Günzburg für ihn dann zuständig wäre. Weil es da ihm Bezirk liegt. Ja er würde eig im August auf Therapie, er sagt mir das er sich das nicht aussuchen kann. Jetzt bleibt eig nur hoffen das er trotzdem nach kf kommt das ich ihn besser erreiche kann sprich wieder Antrag ect. Ich hoffe ja mal das ab Montag wieder normal läuft.

    Ja das kotzt mich gerade so richtig an.

    Dann hoffe ich mal das er trotzdem nach kf kommt sonst müssen wir das beantragen weil es für mich einfach besser ist um ihn zu erreichen da ich eh schon immer auf andere angewiesen bin mich zu ihn zu fahren. Danke für die Info das werde ich ihm mal weiterleiten.

    Ja das wäre ja richtig scheise wenn das jetzt echt so wäre. Ich könnte echt ihm strahl kotzen. Weil kaufbeuren ist halt nur 30 min weg von mir und gut zu erreichen mit zug und Günzburg is über eine std weg und schwerer zu erreichen da ich auch nicht mobil bin, die können ja die jva als zweit Wohnsitz im Moment machen und hier bei mir Hauptwohnsitz.

    Ich habe heute erfahren das die Gemeinde wo mein Mann sitzt ihm einfach angemeldet hat als Hauptwohnsitz obwohl er noch bei mir gemeldet ist. Dürfen sie das? Weil er geht ja auf Therapie eig nach kaufbeuren wenn er aber in der jva gemeldet ist wäre wieder ein anderes bkh zuständig und das wäre ziemlich scheise. Das komische ist der Antrag war vom 3.7.2020

    Er hat nen neuen Anwalt nicht mehr den wo er beim Urteil hatte. Hat der alte Anwalt das auch noch oder? Weil sein neuer Anwalt hat es nicht und der ist ständig unterwegs sehr schwer ihn zu erreichen ect

    Bei meinen Mann wurde damals ein Gutachten erstellt das er auf den 64 gehen kann. Jetzt braucht er es und hat das Gericht schon zweimal angeschrieben aber keine Antwort bekommen. Was kann er noch tun.?

    Also das waren 2 urteile insgesamt kommt er auf 7 Jahre und davon muss er anscheinend 2 Jahre 3 monate in vollwegvollzug und dann auf Therapie und rest auf Bewährung. Jetzt hat er aber erst seinen bewahrungswiederruf absitzen müssen und der ist im März abgesitzt jetzt hat ihm jemand erzählt das man bei der strafvollstreckungskammer beantragen kann das er diese 2 Jahre und 3 monate nicht ganz absitzen muss und die dann mit auf Therapie angerechnet werden. Daa er sozusagen wenn er in der Phase ist wo er schon daheim schlafen darf und 1 mal die woche kommt z uk abgeben einfach länger geht dann wie wenn er diese 2 Jahre und 3 monate absitzt. Ich verstehe es nicht

    Also er war auf Bewährung und hat nen wiederruf von 20 Monate jetzt absitzen müssen. Von der neuen Strafe muss er 2 Jahre und 3 Monate in vollwegvollzug und anschließend den 64.und den Rest auf Bewährung wenn er alles so macht in Therapie. Insgesamt strafe hatt er einmal 2 Jahre und einmal 3 Jahre Jahre und 3 monate

    Also es geht darum mein mann musste jetzt doxh seine bewahrungswiederruf absitzen er wirde damals zi 2 jahren und 3 monate vollwegvollzug verurteilt, und die strafe würde jetzt erst im März losgehen. Ich sollte irgendwie rausbekommen zb das er bis dez zb sitzt dann auf rherapie darf und den rest was er im vollwegvollzug hatte als Entlassung Phase dafür länger zur nach Sorge dafür bei Therapie anhängen kann. Ich hoffe das ich es so einigermaßen verständlich erklären konnte.