EGMR billigt Sicherungsverwahrung

Der heute 40-jährige Mann hatte 1997 mit 19 Jahren in Niederbayern eine Joggerin ermordet. Seit dem Ende seiner Jugendhaft im Jahr 2008 sitzt er in Sicherungsverwahrung - aktuell im bayerischen Straubing. Seine Klage gegen diese Unterbringung vor dem EGMR hatte das Gericht in Straßburg bereits Anfang 2017 zurückgewiesen. Dagegen legte er Beschwerde ein.


Gefährlichkeit nachgewiesen

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung war 2011 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden, weil sie zum damaligen Zeitpunkt nicht rechtmäßig war. 2013 trat aber ein neues Gesetz in Kraft, das diese Form der Unterbringung unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht - unter anderem muss sie sich deutlich von der Strafhaft unterscheiden.

Die deutschen Gerichte hätten mittels Expertengutachten hinreichend dargelegt, dass der Mann an sexuellem Sadismus leide und in Freiheit weitere Straftaten begehen könnte, argumentierten nun die 17 Richter der Großen Kammer am EGMR. Die Sicherungsverwahrung sei daher nicht willkürlich gewesen.

Außerdem entschieden die Richter, dass die Unterbringung des Mannes vor allem darauf abgezielt habe, seine psychische Störung zu behandeln. Seine Sicherungsverwahrung sei daher nicht als Strafe anzusehen - damit sei auch der Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz" nicht verletzt worden.

Bayern begrüßt Urteil

Vor der deutschen Gesetzesänderung 2013 hatte der EGMR Deutschland mehrfach deswegen verurteilt. Zuletzt hatte das Straßburger Gericht die Neugestaltung aber wiederholt gebilligt.

Die Sicherungsverwahrung verhängen deutsche Gerichte anders als die Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre Strafe für ein besonders schweres Verbrechen bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.

Das bayerische Justizministerium begrüßte das Urteil: Der Gerichtshof habe bestätigt, dass das in der Straubinger Einrichtung verfolgte Therapiekonzept für eine Behandlung des Beschwerdeführers geeignet sei. "Damit können in Bayern auch künftig zum Schutz der Allgemeinheit gefährliche Straftäter unter höchsten Sicherheitsmaßnahmen therapiert und untergebracht werden."

Aktenzeichen: 10211/12 und 27505/14

(Quelle. Spiegel online)